Härtenachweis (/)
Lehrgänge & Prüfungen > Prüfungen > Leistungazeichen
Die befugte Tötung von Raubwild, wildernden Katzen, Waschbären und Marderhunden im Rahmen des Jagdschutzes ist zunächst Aufgabe des Jägers mit der Schusswaffe. Sofern ein Jagdgebrauchshund ein Stück gegriffen hat und sofort tötet, bevor ein Erlegen mit der Schusswaffe möglich war, handelt es sich um waidgerechte Jagdausübung.
Wenn eine derartige selbständige Arbeit zuverlässig bezeugt wird, kann für den betreffenden Hund das Leistungszeichen „Härtenachweis“ beim JGHV registriert werden.