Lautjagernachweis (\)
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Der Lautjagernachweis kann erbracht werden
- durch spurlautes Jagen (nur an Fuchs oder Hase) auf der VJP, HZP und VGP oder auf gleich wertigen Prüfungen,
- durch lautes Jagen hinter Wild beim Stöbern auf VGP/VPS oder auf gleich wertigen Prüfungen,
- durch Zeugnis von zwei Verbandsrichtern über lautes Jagen hinter Wild beim Stöbern, auch anlässlich einer Jagd,
- durch spurlautes Jagen bei einem Vbr-Nachweis.